Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Fahrzeugen

Stand: 25.08.2023

A.   Parteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der

RW-Fahrzeugbau GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Benjamin Wawra,
Haasstraße 4-6, 64293 Darmstadt, Deutschland,
Tel: 06151-62736-50, Mail: mail@spacecamper.de,

beim Verkauf von fabrikneuen Fahrzeugen mit individuellen Camping-Ausbauten durch die

RW-Fahrzeugbau GmbH („SpaceCamper“)        nachstehend  – Verkäufer –  genannt    
und dem Kunden                                                   nachstehend  – Käufer –  genannt


Käufer können sowohl

1.    Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, als auch
2.    Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, also jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, sein.

B.   Geltungsbereich

I.    Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
II.    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
III.    Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich des Kaufs von fabrikneuen Fahrzeugen mit individuellen Ausbauten.

C.   Vertragsabschluss, Ablauf der Bestellung

I.    Verträge zum Kauf von SpaceCampern werden ausschließlich nach persönlicher Beratung geschlossen.
II.    Als Ergebnis der Beratung erhält der Kunde ein individuelles Angebot in Textform, dass der Kunde mit seiner Unterschrift annimmt. Mit Annahme des Angebots durch den Käufer kommt der Vertrag zu Stande.
III.    Ab Vertragsschluss wird jedem Kunden ein freiwilliges, vertragliches 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Die Bestellung des Fahrzeugs beim Hersteller des Basisfahrzeugs erfolgt erst nach Ablauf dieser Widerrufsfrist und Zahlung der vereinbarten Anzahlung.
IV.    Änderungen der Konfiguration von Neufahrzeugen, die Gegenstand der Bestellung beim Hersteller des Basisfahrzeugs sind, sind bis zum Ablauf der Widerrufsfrist möglich. Der Verkäufer weist darauf hin, dass nicht jedes Basisfahrzeug mit allen individuellen Ausbauoptionen kompatibel ist. Hat sich der Käufer für den Kauf eines Bestandsfahrzeugs entschieden, also eines Fahrzeugs, dass bereits beim Verkäufer ist oder bereits beim Hersteller bestellt wurde, richten sich seine Ausbauoptionen nach der Kompatibilität der Ausbauten mit der Konfiguration des Bestandsfahrzeugs.
V.    Während der Laufzeit der Bestellung ist es möglich, dass es durch den Hersteller des Basisfahrzeugs zu Preis- oder Ausstattungsänderungen kommt. Sobald den Verkäufer eine entsprechende Mitteilung vom Hersteller des Basisfahrzeugs erreicht, werden der neue Preis oder die neue Ausstattung in bestehenden Auftrag übernommen und der Kunde wird entsprechend informiert.
VI.    Der Verkäufer erhält eine Nachricht vom Hersteller des Basisfahrzeugs, wenn das Fahrzeug produziert ist. Dann erfolgt eine Nachricht an den Käufer. Der Käufer hat dann eine letzte Möglichkeit die individuellen Camping-Ausbauten seines SpaceCampers zu ändern. Der Verkäufer weist darauf hin, dass nicht jedes Basisfahrzeug mit allen individuellen Ausbauoptionen kompatibel ist.
VII.    Wenn das Fahrzeug beim Verkäufer eingetroffen ist und die individuellen Camping-Ausbauten durch den Verkäufer hergestellt worden sind wird dem Käufer die Bereitstellungsanzeige in Textform gesendet.
VIII.    Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.

D.   Widerrufsrecht

Jedem Käufer räumt der Verkäufer ein freiwilliges, vertragliches 14-tägiges Widerrufsrecht hinsichtlich seiner Bestellung ein.

I.    Widerrufsbelehrung

1.    Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RW-Fahrzeugbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Benjamin Wawra, Haasstraße 4-6, D-64293 Darmstadt, Tel: +49 6151 627 36 50, Mail: mail@spacecamper.de  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2.     Folgen des Widerrufs
Mit Ausübung des freiwilligen, vertraglichen Widerrufsrechts binnen der vierzehntägigen Frist ist der widerrufene Vertrag hinfällig, etwaig erhaltene Zahlungen werden erstattet.

II.    Muster-Widerrufs-Formular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: RW-Fahrzeugbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Benjamin Wawra, Haasstraße 4-6, D-64293 Darmstadt, Mail: mail@spacecamper.de

-  Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den  
   Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-  Bestellt am (*) _____________ /  erhalten am (*) ______________
-  Name des/ der Verbraucher(s) ______________________________
-  Anschrift des/ der Verbraucher(s) ____________________________
-  Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ________________
-  Datum __________________

(*) Unzutreffendes streichen.

E.   Preise/Bezahlung

I.    Alle Preisangaben in den Angeboten des Verkäufers sind Endpreise in Euro (€) und beinhalten etwaige angefallene Steuern und Abgaben.
II.    Die Produktpreise im Angebot des Verkäufers sind Gesamtpreise des bestellten Fahrzeugs inklusive der individuell vereinbarten spezifischen Camping-Ausbauten.
III.    Nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist zahlt der Käufer eine Anzahlung, deren Höhe im Vertrag festgelegt ist. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind zu den auf der Rechnung vermerkten Zeitpunkten, spätestens eine Woche vor Übergabe des Kaufgegenstandes, bzw. bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. D.h. spätestens am Tag der Übergabe des Kaufgegenstands muss die jeweilige Zahlung auf dem Bankkonto des Verkäufers wertgestellt sein.
IV.    Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

F.   Gewährleistung

I.    Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
II.    Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogangaben, welche Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen, die beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder technischen Notwendigkeiten resultieren, sind keine Mängel.
III.    Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB).
IV.    Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Die Mängelansprüche des Käufers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Abholung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich bei Abholung und bei der Untersuchung, nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
V.    Ist die gelieferte Sache mangelhaft, haben wir gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, das Recht zu wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat das Wahlrecht hinsichtlich der gewünschten Art der Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 439, 440, 441 BGB).
VI.    Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
VII.    Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt I.

G.   Lieferfristen, Annahmeverzug, Gefahrenübergang

I.    Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, Ablauf der Widerrufsfrist und Eingang der Anzahlung. Der genaue Zeitpunkt der Lieferung neuer Basisfahrzeuge liegt beim Fahrzeug-Hersteller und lässt sich durch den Verkäufer nicht beeinflussen.
II.    Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in diesem Abschnitt genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
III.    Ist der Käufer Unternehmer, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbedingungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
IV.    Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach der Bereitstellunganzeige abzunehmen. Das gesetzliche Recht zur Leistungsverweigerung bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so hat er, wenn er diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, dem Verkäufer den hier durch entstehenden zusätzlichen Aufwand (u.a. Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Fahrt-, Lager- und Materialaufwand) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.

H.   Eigentumsvorbehalt

I.    Der SpaceCamper bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.
II.    Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
III.    Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn:

a)    der Käufer trotz der unter Abschnitt II. erwähnten Voraussetzungen den Kaufgegenstand bereits vor der Zahlung des Gesamtpreises erhalten hat oder
b)    der Käufer seiner Verpflichtung aus den nachstehenden Ziffern IV. oder V. oder
c)    der Käufer trotz schriftlicher Aufforderung aus nachstehender Ziffer VII. nicht nachkommt.

Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
Der Verkäufer kann dem Käufer erneut schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung setzen und ankündigen, dass er, wenn der Käufer innerhalb dieser Frist seine Verpflichtung erfüllt, die Rückgabe des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung des gezahlten gewöhnlichen Verkaufswertes anbieten werde. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
IV.    Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende, Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.
V.    Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
VI.    Wurde der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung vereinbart, hat der Käufer diese unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, für sich einen Sicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung des Verkäufers nicht nach, kann der Verkäufer selbst die Vollkasko-Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Versicherungsprämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
VII.    Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Hersteller bzw. Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller bzw. Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
VIII.    Ist der Käufer Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

I.   Haftungsbeschränkung

I.    Soweit sich aus diesem Vertrag einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
II.    Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b)    für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

III.    Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
IV.    Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 648, 648a BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

J.   Verjährung

Bei Verbrauchern richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Unternehmern gilt folgendes:

I.    Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme, ansonsten mit Gefahrübergang.
II.    Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).
III.    Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. I. II. Satz 1 und I. II. Satz 2 1. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

K.   Vertragliche Rücktrittsrechte

Ein vertragliches Rücktrittsrecht wird nur im Einzelfall und auch nur auf Kulanz eingeräumt. Im Falle der Einräumung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erfolgt dieses ausschließlich gegen Zahlung eines Schadensersatzes. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich, wie in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt, auf Basis des Kaufpreises.

Ab  Anzahlung ist überwiesen    1 %,  mind. 800 EUR
Ab  Bestellung des Neufahrzeugs bei VW    6 %,  mind. 5.000 EUR
Ab  Abfrage der letzten Änderungsmöglichkeit an den individuellen
Camping-Ausbauten    8 %,  mind. 8.000 EUR
Ab  Fahrzeug abrufbereit bei VW                                                                       15 %,  mind. 12.000 EUR

Ab  Fahrzeug auf dem Hof und Ausbau gestartet                                          30 %,  mind. 25.000 EUR

Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ausfällt als die Pauschale.                     

L.   Datenschutz

I.    Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und vertraulich behandelt. Im Einzelfall können die Daten an Zulieferbetriebe, Banken sowie an Leasing-Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis.
II.    Zum Zwecke der Bonitätsüberwachung und Kreditprüfung können Daten im Rahmen eines Datenaustausches an Unternehmen übermittelt werden, die geeignet sind, ihre Daten zu überprüfen. Außerdem sind wir berechtigt, Ihre Daten der Schufa zwecks Prüfung zu übermitteln. Art. 6 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) wird beachtet.
III.    Im Übrigen verweisen wir auf unsere umfassende Datenschutzerklärung, zu finden auf unserer Webseite: https://www.spacecamper.de/datenschutzerklaerung.html

M.   Streitbeilegung

I.    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung http://ec.europa.eu/consumers/odr/

II.    VSBG-Informationspflicht
Nach § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
(kurz: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bzw. VSBG) kommen wir hiermit unserer allgemeinen Informationspflicht bei und geben folgende Erklärung ab:
Wir, die RW-Fahrzeugbau GmbH, weisen darauf hin, dass wir für eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und daher nicht zur Verfügung stehen.

N.   Rechtswahl, Gerichtsstand;  Abtretungsverbot

I.    Für diese Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
II.    Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als diesen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der diesen durch diejenigen zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.
III.    Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz Darmstadt für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
IV.    Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.
V.    Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

O.   Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.